Ein Unfallgutachten dient zur Erfassung des entstandenen Schadensumfangs an Fahrzeugen

Sie haben nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall das Recht, einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen, weil Sie bei Haftpflichtschäden keiner Weisungspflicht unterliegen. Zudem dürfen Sie entscheiden, wo und ob Sie Ihr beschädigtes Fahrzeug reparieren möchten. Wir empfehlen Ihnen auch einen Rechtsanwalt einzuschalten, denn auch dieser steht Ihnen zu.

Mit der Abtretungserklärung an unser Sachverständigen-Büro brauchen Sie keine Vorauszahlungen zu leisten. Die Abrechnung für die Anfertigung des Unfallgutachtens erfolgt von uns direkt mit der gegnerischen Versicherung.

Stellen wir bei der Unfallaufnahme fest, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt, so erstellen wir kein ausführliches Unfallgutachten, sondern ein Kurzgutachten. Die Bagatellgrenze liegt bei ca. 700 €. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug bei Ihnen zu Hause, an Ihrem Arbeitsplatz oder in Ihrer Werkstatt.

Wir, das Kfz-Sachverständigenbüro Heiko Borcholte GmbH, erstellen Kfz-Unfallgutachten für:

  1. • Personenkraftwagen (PKW)
  2. • Transporter
  3. • Motorräder
  4. • Lastkraftwagen inclusive Sonderaufbauten (LKW)
  5. • Anhänger
  6. • Sowie Exoten und Sonderfahrzeuge